4. Besichtigung und erste Einschätzung
Bei der Besichtigung sollten Sie sich nicht nur vom ersten Eindruck leiten lassen. Wichtige Aspekte sind unter anderem:
- Zustand der Immobilie
- Baujahr und Modernisierungen
- Grundriss und Nutzungsmöglichkeiten
- Lage und Umfeld
Machen Sie sich Notizen und klären Sie offene Fragen direkt. Denn eine emotionale Entscheidung ohne sachliche Prüfung kann später teuer werden.
5. Unterlagen prüfen und Details klären
Vor einer Kaufentscheidung sollten alle relevanten Unterlagen sorgfältig geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Baupläne und Wohnflächenberechnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
- Teilungserklärung
Gerade rechtliche und bauliche Details sind für Laien oft schwer zu beurteilen. Eine fachkundige Begleitung schafft hier Sicherheit.
6. Kaufpreisfindung und Verhandlung
Wenn die Immobilie grundsätzlich geeignet ist, folgt die Phase der Kaufpreisverhandlung. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
- Marktsituation
- Zustand und Ausstattung der Immobilie
- Vergleichbare Objekte in der Region
Um einen angemessenen Kaufpreis einschätzen und sachlich verhandeln zu können, ist eine realistische Marktanalyse entscheidend.
7. Kaufvertrag und Notartermin
In Deutschland muss der Immobilienkauf immer notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, erläutert dessen Inhalte und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung. Der Notar erstellt den Kaufvertrag den wir Immobilienmakler vorbereiten und mit dem Notar oder der Sachbearbeiterin sorgfältig gemeinsam durchgehen.
Der Vertragsentwurf sollte vor dem Notartermin sorgfältig geprüft werden. Eventuelle Änderungswünsche oder Rückfragen sollten frühzeitig geklärt werden, damit es beim Termin selbst keine Unsicherheiten gibt.
8. Kaufabwicklung und Zahlung
Nach der Beurkundung folgen:
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Zahlungsaufforderung des Kaufpreises
- Begleichung aller Nebenkosten
- Löschungsbewilligung
- Vorkaufsrechte
Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Übergabe der Immobilie
Die Übergabe erfolgt in der Regel nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Dabei werden:
- Zählerstände abgelesen
- Schlüssel übergeben
- ein Übergabeprotokoll erstellt
Mit der Übergabe geht die Immobilie wirtschaftlich und praktisch in den Besitz des Käufers über.